The Splendid share

Splendid Medien AG shares were listed on the German Stock Exchange in Frankfurt between 1999 and the end of 2024. The Splendid share was delisted at the end of 16 December 2024.

Key figures

EBIT
FY 2023 vs. FY 2022
+%
from 3.3 to 3.5 million EUR
Total equity
FY 2023 vs. FY 2022
+%
from 9.6 to 11.8 million EUR
Movie assets
FY 2023 vs. FY 2022
+%
from 7.9 to 12.7 million EUR
Group key figures 2023 2022 2021
Revenue million EUR 38.6 43.7 44.7
EBIT million EUR 3.5 3.3 3.0
Group profit for the year million EUR 2.2 4.6 2.4
Earnings per share EUR 0.23 0.46 0.24
Cashflow from operating activities million EUR 14.0 9.7 16.8
Balance sheet total million EUR 33.4 32.7 29.2
Total equity million EUR 11.8 9.6 5.1
Movie assets million EUR 12.7 7.9 5.9
Number of employees on balance sheet date 130 133 148

Reports and analyses

quarterly report | Aug 30, 2024 Half Year Report 2024 (German) Download
annual report | Mar 28, 2024 Annual Report 2023 (German) Download

 
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Die ordentliche Hauptversammlung der Splendid Medien Aktiengesellschaft fand am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, um 11:00 Uhr (MESZ) statt.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 der Splendid Medien AG fand am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, um 11:00 Uhr (MESZ), im KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Plenum 2 (EG), 50933 Köln, (Parkhaus direkt hinter der IHK, erreichbar über die Einfahrt zwischen den Häusern Eupener Str. 157 und 159) statt.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an splendid-medien@linkmarketservices.eu gerichtet werden.

Die ordentliche Hauptversammlung 2023 der Splendid Medien AG fand am Dienstag, dem 13. Juni 2023, um 11:00 Uhr (MESZ), im KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Plenum 2 (EG), 50933 Köln, (Parkhaus direkt hinter der IHK, erreichbar über die Einfahrt zwischen den Häusern Eupener Str. 157 und 159) statt.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an splendid-medien@better-orange.de gerichtet werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Splendid Medien Aktiengesellschaft fand am Dienstag, den 14. Juni 2022, um 11:00 Uhr (MESZ) statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an splendid-medien@better-orange.de gerichtet werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Splendid Medien AG fand am Mittwoch, den 30. Juni 2021, um 11:00 Uhr (MESZ) statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich der Beantwortung etwaiger Fragen und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an splendid-medien@better-orange.de gerichtet werden.

Ansprechpartnerin

Karin Opgenoorth
Investor Relations/Corporate Communications